Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Halfing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wasserburger Str. 1
83128 Halfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@halfing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76329649794Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Bayern
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