Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
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Online-Dienste
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Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1128
85615 Aßling
Kontakt
E-Mail: vg.assling@vg-assling.de
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024