Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Steinhöring
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Berger Str. 3
85643 Steinhöring
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-steinhoering.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=32329957728Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32329957728Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8094 9092-0
Fax: +49 8094 9092-80
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024