Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe - 1 Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Weiler 16

    87538 Fischen i.Allgäu

    Postanschrift

    Weiler 16

    87538 Fischen i.Allgäu

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/609081414640Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8326 996-0

    Fax: +49 8326 996-600

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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