Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Ansprechpartner
Gemeinde Betzigau - Sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rotkreuzstraße 2
87488 Betzigau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3670880080498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 57502-0
Fax: +49 831 57502-22
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Betzigau am 21.11.2023