Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Halblech

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    87642 Halblech

    Postanschrift

    Dorfstraße 18

    87642 Halblech

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@halblech.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84663974580Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8368 91222-0

    Fax: +49 8368 91222-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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