Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - nicht zuordenbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Postanschrift

    Kirchplatz 6

    89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2695544474503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7302 9600-0

    Fax: +49 7302 9600-96

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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