Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Kies 8

    97264 Helmstadt

    Postanschrift

    Im Kies 8

    97264 Helmstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43440757795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9369 9079-0

    Fax: +49 9369 9079-90

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

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