Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Eschau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 13

    63863 Eschau

    Postanschrift

    Rathausstr. 13

    63863 Eschau

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@eschau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63330790548Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9374 9735-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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