Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fladungen - Ordnungsamt, Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97650 Fladungen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97650 Fladungen

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642629968791Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0

    Fax: +49 9778 9191-33

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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