Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wartmannsroth - Registratur- und Archivwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth
Kontakt
E-Mail: schmitt@wartmannsroth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7986280579113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0
Fax: +49 9737 9102-22
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024