Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ellingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenburger Str. 1

    91792 Ellingen

    Postfachadresse

    Postfach 51

    91791 Ellingen

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-ellingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38774123788Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9141 8658-0

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    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

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