Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Abenberg - Kämmerei/Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 8
91183 Abenberg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: finanzverwaltung@stadt-abenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2251898836218Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9178 9880-30
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023