Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauf a.d.Pegnitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Urlasstr. 22

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Kontakt

    E-Mail: info@lauf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87886757459Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

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