Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hannberger Str. 5
91093 Heßdorf
Kontakt
E-Mail: info@hessdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76996311795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9135 73739-0
Fax: +49 9135 73739-10
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024