Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Windsbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 15

    91575 Windsbach

    Postanschrift

    Hauptstr. 15

    91575 Windsbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@windsbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89108854486Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89108854486Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9871 6701-0

    Fax: +49 9871 6701-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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