Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schirnding

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 5

    95706 Schirnding

    Postanschrift

    Hauptstr. 5

    95706 Schirnding

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-schirnding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92996199819Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9233 7711-0

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

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