Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Postanschrift

    Rinnigstr. 6

    96250 Ebensfeld

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@ebensfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0

    Fax: +49 9573 9608-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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