Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Gosberg - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reuther Str. 1

    91361 Pinzberg

    Postanschrift

    Reuther Str. 1

    91361 Pinzberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:30 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vg_gosberg@fonline.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/711850889819Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 7950-0

    Fax: +49 9191 7950-40

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

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