Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
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Hausanschrift
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Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/212851932797Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9568 81-222
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Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023