Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dörfles-Esbach - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenauer Str. 12

    96487 Dörfles-Esbach

    Postanschrift

    Rosenauer Str. 12

    96487 Dörfles-Esbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 17:45 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@doerfles-esbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/263185263797Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 2333-0

    Fax: +49 9561 2333-10

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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