Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Nittenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gerichtsstr. 13
93149 Nittenau
Kontakt
E-Mail: poststelle@nittenau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26775607468Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26775607468Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9436 309-0
Fax: +49 9436 309-400
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024