Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 4
92358 Seubersdorf i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@seubersdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60552215720Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60552215720Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9497 94196-0
Fax: +49 9497 94196-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024