Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 33
93464 Tiefenbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@tiefenbach-opf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13773948826Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9673 9221-0
Fax: +49 9673 9221-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024