Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neukirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19218471809Weiterführende Informationen im BayernPortal
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