Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Vilseck
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 9
92246 Vilseck
Kontakt
E-Mail: poststelle@vilseck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80442248473Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9662 99-0
Fax: +49 9662 99-19
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024