Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Grafling
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Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 2
94539 Grafling
Kontakt
E-Mail: info@grafling.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78664016571Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 991 29036-0
Fax: +49 991 2903620
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024