Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nußdorf a.Inn - 10 - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brannenburger Str. 10

    83131 Nußdorf a.Inn

    Postanschrift

    Brannenburger Str. 10

    83131 Nußdorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@nussdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/530287971978Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8034 9079-0

    Fax: +49 8034 9079-917

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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