Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jetzendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 1

    85305 Jetzendorf

    Postanschrift

    Poststr. 1

    85305 Jetzendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@jetzendorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=16774977604Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16774977604Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8137 9301-0

    Fax: +49 8137 9301-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English