Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Langenbach - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    85416 Langenbach

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    85416 Langenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@gemeinde-langenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5414949072349Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8761 7420-13

    Fax: +49 8761 7420-3313

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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