Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Au i.d.Hallertau - Geschäftsleitung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: geschaeftsleitung@markt-au.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6428980401521Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8752 178-24
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024