Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oberding - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tassilostr. 17

    85445 Oberding

    Postanschrift

    Tassilostr. 17

    85445 Oberding

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@vg-oberding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555748454632Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8122 9701-31

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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