Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lenggries - 2.1 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    83661 Lenggries

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    83661 Lenggries

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr



    Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind (nach vorhergehender, telefonischer Absprache) selbstverständlich möglich und in Einzelfällen - z. B. bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder in vertraulichen Angelegenheiten - erwünscht! Dadurch wird dem Bürger eine eingehende und fundierte Beratung gewährleistet.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4803268210140Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8042 5008-200

    Fax: +49 8042 5008-101

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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