Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Ansprechpartner
Gemeinde Betzigau - Sonstiges
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Postanschrift
Rotkreuzstraße 2
87488 Betzigau
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3670880080498Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 831 57502-22
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Betzigau am 21.11.2023