Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau

    Ansprechpartner

    Gemeinde Betzigau - Sonstiges

    Adresse

    Hausanschrift

    Rotkreuzstraße 2

    87488 Betzigau

    Postanschrift

    Rotkreuzstraße 2

    87488 Betzigau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3670880080498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 57502-0

    Fax: +49 831 57502-22

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau

    Die Gemeinde Betzigau betreibt keine kommunalen Musikschulen. Somit fällt diese Leistung in der Gemeinde Betzigau nicht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (097800114000): Ergänzung: Gemeinde Betzigau

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Betzigau am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English