Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet
Kontakt
E-Mail: info@vgries.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07773990817Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07773990817Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0
Fax: +49 9081 2594-50
Internet
Sonstige Aufgaben
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024