Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
und nach Vereinbarung
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