Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Stadt Marktoberdorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1353
87611 Marktoberdorf
Kontakt
E-Mail: poststelle@marktoberdorf.de
De-Mail: info@mod.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28108931470Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 4008-0
Fax: +49 8342 4008-96
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024