Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lechbruck am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Flößerstr. 1

    86983 Lechbruck am See

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    86983 Lechbruck am See

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@lechbruck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81774872626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8862 9878-0

    Fax: +49 8862 9878-20

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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