Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bibertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 2

    89346 Bibertal

    Postanschrift

    Hauptstr. 2

    89346 Bibertal

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@bibertal.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73553174513Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8226 8690-0

    Fax: +49 8226 8690-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

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