Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 8

    97241 Bergtheim

    Postanschrift

    Am Marktplatz 8

    97241 Bergtheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro hat am Donnerstag bis 18:30 Uhr geöffnet.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-bergtheim.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52218590783Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52218590783Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9367 90071-0

    Fax: +49 9367 90071-90

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English