Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Markt Zell a.Main
Adresse
Hausanschrift
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Rathausplatz 8
97299 Zell a.Main
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:15 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
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