Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Markt Zell a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Postanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@zell-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15329726778Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 46878-0

    Fax: +49 931 46878-88

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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