Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Röthlein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Elmußweg 1
97520 Röthlein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@roethlein.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31107860701Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9723 9111-0
Fax: +49 9723 9111-30
Internet
Gemeinde Sennfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
97526 Sennfeld
Kontakt
E-Mail: info@sennfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43774438720Sicheres Kontaktformular
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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