Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Markt Eschau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1110
63861 Eschau
Kontakt
E-Mail: rathaus@eschau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63330790548Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9374 9735-0
Fax: +49 9374 9735-122
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024