Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Dorfprozelten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulgasse 2
97904 Dorfprozelten
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@dorfprozelten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04330853535Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9392 9762-0
Fax: +49 9392 9762-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024