Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Wartmannsroth - Registratur- und Archivwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth
Kontakt
E-Mail: schmitt@wartmannsroth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7986280579113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0
Fax: +49 9737 9102-22
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024