Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Glattbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 17
63864 Glattbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19:00 Uhr geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@glattbach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09552922568Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 3491-0
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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