Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Alzenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanauer Straße 1

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Hanauer Str. 1

    63755 Alzenau

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bauaufsicht: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: Sa 10:00 - 13:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: alzenau@alzenau.de

    De-Mail: hauptamt@alzenau.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57775740439Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57775740439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6023 502-0

    Fax: +49 6023 502-188

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

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