Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Solnhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Passamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@solnhofen.de
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