Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauf a.d.Pegnitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Urlasstr. 22

    91207 Lauf a.d.Pegnitz

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    91205 Lauf a.d.Pegnitz

    Kontakt

    E-Mail: info@lauf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87886757459Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9123 184-0

    Fax: +49 9123 184-184

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

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