Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Kalchreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 518344-0
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