Musikschule Aufnahme

    Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kalchreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 518344-0

    Fax: +49 911 518344-39

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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